Wichtige Information für alle Tierzüchter!

Aufgrund der Bestimmungen des neuen Tierschutzgesetzes verlangt die Verkaufsplattform WILLHABEN einen Nachweis, dass der Verkäufer auch tatsächlich ein eingetragener Landwirt bzw. Tierzüchter ist. Diese Bestätigung muss auf der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer angefordert werden. Wer keinen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, erhält diese Bestätigung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Dem Amtstierarzt. Darum wird gebeten, uns in dieser Angelegenheit nicht zu kontaktieren, sondern direkt mit der vorgesehenen Organisation Kontakt aufzunehmen.

 

By | 2017-05-10T11:32:06+00:00 Mai 10th, 2017|Categories: Aktuelles|0 Comments