Neue Auftriebsbedingungen für Versteigerungen

Der Vorstand des Tiroler Schafzuchtverbandes hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2019 beschlossen, die Auftriebsbedingungen für die Versteigerungen abzuändern und wie folgt festzulegen:

Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Verkaufsklassen

  • Schafe mit Lämmern bei Fuß
  • Sichtbar trächtig (mit sichtbarem Euter)
  • Kilbern
    • Zu dieser Kategorie zählen alle Tiere, die im Frühjahr ab dem 01.03. und im Herbst ab dem 01.09. geboren sind. Diese müssen spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats abgelammt haben.

Weiters müssen Bergschafkilbern im Frühjahr ein Mindestgewicht von 65 kg und im Herbst ein Gewicht von 60 kg aufweisen. Bei den Steinschafen beträgt das Gewichtslimit im Frühjahr 60 kg und im Herbst 55 kg. Bei der Rasse Braunes Bergschaf gibt es keine Gewichtsbeschränkungen.

By | 2020-02-13T11:55:55+00:00 Februar 13th, 2020|Categories: Aktuelles|0 Comments