Informationen zu Tier- und Futtertransporten in Zeiten der COVID-19 Krise!

Das Heu wird knapp, Legehennen sollen abgeholt werden, … Es häufen sich die Anfragen, das Bauern trotz Quarantäne Tirol verlassen müssen um Waren, Produkte, oder Tiere aus anderen Bundesländern oder Staaten zu holen. Nicht mehr jeder Frächter übernimmt grenzüberschreitende Aufträge. Teilweise wird auch nur mehr bis zur Staats-Grenze geliefert.  Die Bauern müssen selbst aktiv werden, aber dürfen Sie das?

 

In der Landesverordnung zu COVID -19 ist unter § 3 Punkt 3 die Lebensmittelgrundversorgung genannt. Die Durchfahrt durch Gemeinden zu diesem Zweck wird dafür erlaubt.  Zum Nachweis gegenüber der Behörde ist eine Bestätigung der Ausübung einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit, ausgestellt von der jeweiligen Bezirkskammer und Transportpapiere, Bestellauftrag oder ein ähnliches Schreiben mitzuführen. In diesem Schreiben sollte die Adresse stehen,wo die Ware, oder die Tiere abgeholt werden. Sollte es trotzdem Probleme geben, ist darauf zu bestehen das die Leitstelle Tirol von den Amtsorganen in der Sache kontaktiert wird. Es muss deutlich gemacht werden, dass ohne die Fahrt eine weitere Lebensmittelproduktion nicht möglich ist.

Ein Praktischer Tipp: vor der Fahrt abklären ob der Grenzübergang geöffnet ist.

By | 2020-03-23T11:53:30+00:00 März 23rd, 2020|Categories: Aktuelles|0 Comments