!!Info Zuchtbucheinstufung Widder!!

Nun ist es so weit. Wir erhielten heute die Genehmigung für die Durchführung der Zuchtbucheinstufung der Widder unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen in Imst und Rotholz. Um das Projekt starten und eine genaue Einteilung vorbereiten zu können, wurde die Versteigerung im SZ- Online unter dem Namen „Zuchtbucheinstufung Widder Tirol“ neu angelegt. Es müssen alle Widder der Rassen Tiroler Bergschaf, Tiroler Steinschaf, Suffolk und Ile de France, die versteigert bzw. Privat in Zuchtbuch aufgenommen werden wollen nochmals bis spätestens Sonntag, den 05. April 2020 um 24:00 Uhr via SZ- Online unter der oben angeführten Veranstaltung angemeldet werden. Da wir zeitlich sehr unter Druck stehen, bitte wir nur solche Widder zur Körung zu bringen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Chance zur Aufnahme ins Zuchtbuch haben. Andere Widder können bei einer Schlachtschafverladung, die ohnehin wöchentlich durchgeführt wird, abgeliefert werden. Widder, welche an Ort und Stelle abgekört oder zurückgestellt werden, können selbstverständlich in Imst bzw. Rotholz am selben Tag abgegeben werden. Die Zuchtbucheinstufungen finden am Donnerstag, den 09.04.2020 im AZW in Imst (Betrifft alle Auftreiber der Bezirke Imst, Landeck, Reutte, Innsbruck und Innsbruck Land) und am Freitag, den 10.04.2020 im Vermarktungszentrum in Rotholz (Betrifft alle Auftreiber aus Schwaz, Kufstein und Kitzbühel) statt. Auftreiber aus Osttirol haben die Möglichkeit, ihre Tiere in Osttirol unter denselben Voraussetzungen wie in Nordtirol einstufen zu lassen. Die genaue Zeiteinteilung sowie der genaue Ablauf bezüglich den geltenden Sicherheitsvorkehrungen wird am Montag per Mail an alle Auftreiber versendet.

Bei der Körung muss jeder Besitzer bekannt geben, ob er seinen Widder Privat aufnehmen lässt oder diesen Online versteigern möchte.

Es ist erwünscht, die Tiere ungewaschen vorzuführen. Nur der Kopf und speziell die Ohren müssen sauber sein.

 

Gebühren:

Als Mindestgebühr für die Zuchtbucheinstufung wird bei den Berg- und Steinschafwiddern eine Körgebühr (Zuchtbucheinstufungsgebühr und Abstammungssicherung) von € 200,- eingehoben. Bei den Fleischwiddern beträgt diese € 50,-. Die Ankaufsbeihilfen für Fleisch- und Bergschafwidder mit Bemuskelung 7 und 8 gelten nach wie vor. Die Anmeldegebühr für abgekörte und zurückgestellte Widder beträgt € 20,-

 

Es wird daran gearbeitet, ein Modul für eine Onlineversteigerung einzurichten. Diese soll bereits am Osterwochenende über die Bühne gehen. So hat jeder die Möglichkeit, einen Zuchtwidder zu er- bzw. versteigern.

 

Weitere Infos:

Die Frühjahrsausstellungen in Rotholz und Ausserfern werden auf den Herbst verschoben. Die Zuchtbucheinstufung bei den weiblichen Tieren finden im Frühjahr nicht statt und werden im Zuge der Zuchtbucheinstufung im Herbst durchgeführt. Die Generhaltungsrassen haben die Möglichkeit, ihre nicht aufgenommenen Frühjahrskilbern beim Mehrfachantrag anzugeben. Werden diese im Herbst dann ins Zuchtbuch aufgenommen, wird die Bewertung eingetragen und bei Erreichung der weiteren Anforderungen (Erstablammung bis 01.04.2020) für den ÖPUL Antrag freigegeben.

 

Die Generalversammlung wird zum ehestmöglichen Termin nachgeholt.

By | 2020-04-03T16:14:21+00:00 April 3rd, 2020|Categories: Aktuelles|0 Comments