Herbstrundschreiben

Herbstrundschreiben 09. September 2020

Herbstversteigerungen nur unter strengen Auflagen möglich!

Um unsere Versteigerungen durchführen zu können, müssen die strengen gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden. Als erste Forderung gilt:

Im Versteigerungsstall bzw. in der Versteigerungshalle sind nur Personen zugelassen, die entweder Tiere auftreiben bzw. die ernsthafte Absicht haben, Tiere anzukaufen!

Damit die Grundvoraussetzung für die Abhaltung der Versteigerungen gewährleistet werden kann, wurde eine Security-Firma beauftragt, den Einlass mittels Kontrollbändern zu kontrollieren. Wir bitten jetzt schon, dass sich alle an diese Vorgaben genauesten halten und den Anweisungen des Security-Personals bzw. der Verbandsmitarbeiter Folge leisten. Beschimpfungen heizen das Klima nur zusätzlich an und bringen nichts.

Gelingt es uns nicht, die Corona-Bestimmungen einzuhalten, ist damit zu rechnen, dass es zu zusätzlichen Verschärfungen kommt, bzw. weitere tierische Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr durchgeführt werden können (z.B. Frühjahrsausstellungen!).

 

Prinzipiell gibt es zwei Arten von Eintrittsbändern:

  • die Einen sind die Auftreiber, die mit ihrem Eintrittsband nur den Stall bzw. den Vorführring betreten dürfen
  • die Anderen sind die Käufer, die sowohl den Stall als auch die Galerie der Halle betreten dürfen.

 

Jeder Auftreiber erhält bei der Tieranlieferung ein Eintrittsband. Ab drei Tieren darf jeder Auftreiber eine zweite Person mitbringen, die bei der Entladung bzw. Vorführung der Tiere behilflich ist. Diese Person erhält ebenfalls ein Eintrittsband.

Die Kaufinteressenten bekommen das Eintrittsband im Büro der Versteigerungshalle.

Pro Betrieb bzw. Kaufinteressent wird ein Eintrittsband vergeben.

Aufgrund der Abstandsregelungen dürfen nur 200 Käufer in der Halle Platz nehmen. Darum muss Sorge getragen werden, dass pro Zuchtbetrieb/Züchtergemeinschaft nur maximal ein Winker ausgegeben wird.

Wir hoffen auf die Vernunft der Auftreiber!

Da wir bisher pro Versteigerung ca. 200 Winker vergeben haben, dürfte es dadurch zu keiner Einschränkung kommen, außer zahlreiche Schaulustige holen sich zusätzlich einen Winker!

Kinder dürfen leider nicht zu den Versteigerungen mitgenommen werden. Ausnahme: Betrieb treibt mehr als zwei Schafe auf und das Kind ist ein Vorführer eines Verkaufstieres bzw. Helfer.

Es gilt die Abstandsregel von einem Meter und Schutzmaskenpflicht auf dem gesamten Gelände und natürlich in der Versteigerungshalle! Falls die Abstandsregelung bzw. Maskenpflicht in der Versteigerungshalle nicht beachtet wird, wird die Versteigerung sofort abgebrochen.

– Es geht um die Zukunft der tierischen Veranstaltungen!

 Versteigerung 3.10. in Imst

Um ein etwaiges Chaos zu verhindern, wird die Versteigerung in zwei Stufen durchgeführt. Das heißt, zuerst werden die weiblichen Tiere versteigert und diese Veranstaltung wird danach offiziell beendet. Die Winker müssen abgegeben werden und im Anschluss werden die Widder über eine neue Veranstaltung versteigert. Da es sich um zwei Versteigerungen handelt, müssen die Käufer ihre Winker abgeben und erhalten dann für die neue Versteigerung neue Winkernummern bzw. neue Eintrittsbänder. Welche Farben für die Eintrittsbänder vergeben werden, wird erst vor Ort bestimmt.

Am Freitag müssen alle neu in das Zuchtbuch einzustufenden Widder zur Vorselektion aufgetrieben werden. Gleichzeitig findet auch die private Zuchtbucheinstufung für die Widder statt. Es wird ein Zeitplan erarbeitet, nach dem alle Widder betriebsweise vorgeführt werden müssen (Widder für die private HB-Aufnahme werden gemeinsam mit den Versteigerungswiddern beurteilt). Begonnen wird mit den Unterländern, am Schluss kommt Reutte, Landeck und Imst. Für den zeitlichen Ablauf wäre es eine große Hilfe, wenn auch die HB-Widder bereits mitgenommen werden würden. Dies spart einiges an Zeit!!

Auftriebszeiten für die Versteigerung 3.10. in Imst:

 Freitag, 2.10.

12:30 Uhr:         Beginn der Versteigerungsselektion und private Zuchtbucheinstufung der Widder

Samstag, 3.10.

7:30 Uhr:             Auftriebsende Schafe

10:00 Uhr:          Beginn der Versteigerung

12:00 Uhr:          Versteigerungsende und Abgabe der Winker

13:30 Uhr:          Präsentation der Versteigerungswidder mit anschließendem Beginn der Versteigerung

 

Versteigerung 10.10. in Rotholz

Auftriebszeiten für die Versteigerung

Diese wird in zwei Blöcken durchgeführt, um den Auftrieb zu entzerren.

Block A: Steinschafe, Braunes Bergschaf, Fleischschafe

07:00 Uhr:          Auftriebsende Steinschafe

9:30 Uhr:             Versteigerungsbeginn Steinschafe

9:00 Uhr:            Auftriebsende Braunes Bergschaf

11:30 Uhr:          Versteigerungsbeginn Braunes Bergschaf

11:00 Uhr:          Auftriebsende Fleischschafe

13:00 Uhr:          Versteigerung Fleischschafe

 

 Block B: Bergschafe

11:00-12:00 Uhr: Auftrieb Bergschafe

14:30 Uhr:          Versteigerungsbeginn Bergschafe

 

Es wird jeweils die komplette Rasse, sowohl männlich als auch weiblich in einem Block versteigert!

Um auch hier ein etwaiges Chaos zu verhindern, wird diese Versteigerung ebenfalls in zwei Stufen durchgeführt. Das heißt, zuerst werden die Tiere der Rassen Steinschaf, Braunes Bergschaf und Fleischschafe versteigert. Diese Veranstaltung wird danach offiziell beendet. Die Winker müssen abgegeben werden und im Anschluss werden die Tiere der Rasse Tiroler Bergschaf über eine neue Veranstaltung versteigert. Da es sich um zwei Versteigerungen handelt, müssen die Käufer ihre Winker abgeben und erhalten dann für die neue Versteigerung neue Winkernummern bzw. neue Eintrittsbänder. Welche Farben für die Eintrittsbänder vergeben werden, wird erst vor Ort bestimmt.

Ankaufsbeihilfe:

Das Land Tirol hat sich dankenswerter Weise bereiterklärt, zusätzlich zur bereits bestehenden Ankaufsbeihilfe für Bergschafwidder mit der Bemuskelungsnote 7 und 8 und für Fleischschafwidder eine Qualitätsverbesserungsprämie für weibliche Zuchtschafe zu gewähren. Die genauen Bestimmungen dazu gibt es in Kürze auf unserer Internetseite.

Auftriebsbedingungen für Zuchtschafe und Widder 

  • Widder:

Die Widdermutter muss einen Fitnesswert von 90 und ein Ausstellungsergebnis vorweisen können. Das Mindestgewicht für Jährlinge beträgt 70 kg, für Widder ab 18 Monate 75 kg und ab 2 Jahren 80 kg. Selbstverständlicherweise müssen die Väter der neuaufgenommenen Widder ein jährliches Ausstellungsergebnis aufweisen.

  • Schafe

Es gibt folgende drei Versteigerungskategorien:

  1. Schafe mit Lämmer bei Fuß
  2. Hochträchtig / sichtbar Trächtig (Ablammung innerhalb von 2 Monaten)
  3. Kilbern
    • Alle Kilbern, welche nach dem 1.9.2019 geboren sind, müssen bis zum vollendeten 18 Lebensmonat abgelammt haben. Das Mindestgewicht beträgt 60 kg für Bergschaf-Kilbern und 55 kg für Steinschaf-Kilbern.

Die Kategorie Trächtig wird nicht versteigert. Daher bitte bei der Anmeldung den Trächtigkeitszustand der Schafe kontrollieren. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über SZ-Online und endet für die erste Versteigerung (03.10.2020 in Imst) am Montag, den 14.09.2020 und für die Versteigerung in Rotholz, welche am 10. Oktober 2020 stattfindet, am Montag, den 21. September 2020.

Wolfsproblematik:

Bedingt durch die vielen Wolfsrisse gab es sehr viel Kritik an der „Untätigkeit der Politik und des Verbandes“. Seit dem Frühjahr haben wir intensiv an der Gründung des Vereines „Alm ohne Wolf“ gearbeitet. Es war nicht selbstverständlich, dass sich die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und der Gemeindebund zur Mitarbeit bereiterklärt haben. Es gab auch eine gute Informationsveranstaltung in Navis, aufgrund derer der Landeshauptmann seine aktive Unterstützung angekündigt hat.

Mittlerweile ist die Plakataktion voll angelaufen und die Unterstützer auf unserer Homepage werden immer mehr. Da diese Problematik von höchster politischer Bedeutung ist, fallen diese Entscheidungen immer eher langsam. Jeder Schaf- und Ziegenbauer kann ebenfalls einen aktiven Beitrag leisten, indem er entweder ein Transparent platziert oder selbst als Unterstützer auf unserer Homepage www.almohnewolf.at bzw. bzw. Freunde und Bekannte anwirbt. Um in dieser Problematik etwas zu verändern, muss es zu einem breiten Protest aus der Bevölkerung kommen!

GPS-Sender- und Zaunankaufsaktion:

Das Land Tirol hat für diese Maßnahmen für 2020 und 2021 jeweils EUR 500.000,00 an Förderungsgeldern bereitgestellt. Man kann zu dieser Aktion stehen wie man will, jedoch kann es nicht sein, dass die Tiroler Schaf- und Ziegenbauern sich jeglichen Bemühungen um effektiven Herdenschutz entziehen. Da für Zäune 50 % vom Bruttopreis gefördert werden, erscheint es doch logisch, dass wir mit diesen Mitteln unsere Zaunsysteme modernisieren bzw. ergänzen. In Zukunft wird es mit Sicherheit bei Rissen durch große Beutegreifer nur mehr Entschädigungen geben, wenn die vorgegebenen Anforderungen (Mindesthöhe 1,05 m; mind. 5 Litzen; Spannungsenergie von….. ) erfüllt werden.

Der Einsatz der GPS-Sender hat sich in der Praxis bestens bewährt und ist auch ohne Wolfspräsenz eine wesentliche Erleichterung in der Almwirtschaft.

Toll wäre es, wenn wir mit diesen Qualitätsförderungsprämien den finanziellen Rahmen deutlich sprengen und so die Politik zum Nachdenken zwingen würden.

Herdenschutz, wie auch immer praktiziert, muss mit enormen Kosten für die öffentliche Hand verbunden sein, ansonsten kommt es zu keinem Umdenken!

Fortbildungsveranstaltungen:

Es wird im Herbst jeweils eine Fortbildungsveranstaltung bezüglich Schafschur bzw. Weidezaunerrichtung durchgeführt. Die Termine stehen noch nicht fest. Aus organisatorischen Gründen werden aber Interessenten gebeten, sich im Verbandsbüro zu melden, um das Interesse an den Veranstaltungen zu bekunden und geeignete Termine festlegen zu können.

 

Für den Verband

Der Obmann                                                                                                                                   Der Geschäftsführer

Michael Bacher e.h                                                                                                                                   Johannes Fitsch e.h

 

Herbstversteigerungen nur unter strengen Auflagen

 

By | 2020-09-14T15:02:29+00:00 September 9th, 2020|Categories: Aktuelles|0 Comments