Cae-Bekämpfung Kontrolluntersuchung 2022

 

Zukäufe, der Auftrieb auf Versteigerungen und das Deckgeschehen sind nur aus anerkannt CAE-freien Beständen zulässig. Für zugekaufte Tiere und Tiere, die auf Versteigerungen aufgetrieben werden, muss eine freie Einzeltieruntersuchung vorliegen (entweder im Rahmen der gültigen Kontrolluntersuchung oder eine gesonderte Verkaufsuntersuchung).
Die Beschickung von Ziegenausstellungen ist auch aus vorläufig CAE-freien Betrieben möglich. Auf Almen und Gemeinschaftsweiden dürfen nur Tiere des gleichen Gesundheitsstatus aufgetrieben werden.

Obwohl die Teilnahme am CAE-Bekämpfungsprogramm grundsätzlich freiwillig ist, trifft alle Ziegenhalter die Verpflichtung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass eine Übertragung dieser ansteckenden Tierkrankheit auf Ziegen anderer Bestände sicher verhindert wird.

Ein Auftreiben von Ziegen aus nicht freien Beständen auf gemeinschaftlich genutzte Weiden und Almen würde den Tatbestand einer vorsätzlichen Gefährdung des Tierbestandes gemäß § 182 des Strafgesetzbuches, BGBl Nr. 60/1974, darstellen und kann zu einer Anzeige bei Gericht führen.

 

 

Dr. Josef Kössler
Landesveterinärdirektor

By | 2022-11-02T09:46:01+00:00 September 12th, 2022|Categories: Aktuelles, Sync|Kommentare deaktiviert für Cae-Bekämpfung Kontrolluntersuchung 2022