Bestimmungen für die Eliteversteigerung 15.01.2022

Bei der Eliteversteigerung am kommenden Samstag in Imst gilt ausnahmslos die 2-G-Regel (Geimpft oder Genesen). Dies wird vom Securitypersonal kontrolliert. Ohne 2-G-Nachweis dürfen weder Auftreiber noch Kaufinteressenten das Gelände betreten. Zudem gilt am gesamten Gelände (Stallungen, Halle, Kantine, Marktbüro) eine FFP-2-Schutzmaskenpflicht. Wie bei den vorherigen Versteigerungen kann aufgrund der begrenzten Hallenkapazität nur ein Winker pro Betriebsnummer vergeben werden. Kindern und Zuschauern ist der Zutritt gänzlich untersagt. Auftreiber, die mehr als ein Tier bei der Versteigerung anliefern, dürfen eine zweite Person als Helfer mitnehmen. Bei der Anlieferung der Tiere wird vom Securitypersonal der 2-G-Nachweis kontrolliert und ein Auftreiberband ausgehändigt.

Potentielle Käufer müssen sich bei Ankunft im Marktbüro registrieren und erhalten Winker und Zutrittsberechtigung für die Versteigerungshalle. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bzw. den Mitarbeitern der Schaf- und Ziegenzucht Tirol ist ausnahmslos Folge zu leisten.

 

Die Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen ist darum bemüht, die Vermarktung von Schlacht- und Nutztieren aufrecht zu erhalten. Veranstaltungen sind laut der aktuellen Gesetzeslage nur unter den vorgegebenen Richtlinien durchführbar. Deshalb wird von allen Beteiligten Disziplin und Bereitschaft erwartet, damit auch in Zukunft Absatzveranstaltungen jeglicher Art durchgeführt werden können.

By | 2022-11-02T09:46:01+00:00 September 12th, 2022|Categories: Aktuelles, Sync|Kommentare deaktiviert für Bestimmungen für die Eliteversteigerung 15.01.2022