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Um unsere Versteigerungen durchführen zu können, müssen die strengen gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden. Als erste Forderung gilt:

Im Versteigerungsstall bzw. in der Versteigerungshalle sind nur Personen zugelassen, die entweder Tiere auftreiben bzw. die ernsthafte Absicht haben, Tiere anzukaufen!

Damit die Grundvoraussetzung für die Abhaltung der Versteigerungen gewährleistet werden kann, wurde eine Security-Firma beauftragt, den Einlass mittels Kontrollbändern zu kontrollieren. Wir bitten jetzt schon, dass sich alle an diese Vorgaben genauesten halten und den Anweisungen des Security-Personals bzw. der Verbandsmitarbeiter Folge leisten. Beschimpfungen heizen das Klima nur zusätzlich an und bringen nichts.

Gelingt es uns nicht, die Corona-Bestimmungen einzuhalten, ist damit zu rechnen, dass es zu zusätzlichen Verschärfungen kommt, bzw. weitere tierische Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr durchgeführt werden können.

Prinzipiell gibt es zwei Arten von Eintrittsbändern:

  • die Einen sind die Auftreiber, die mit ihrem Eintrittsband nur den Stall bzw. den Vorführring betreten dürfen
  • die Anderen sind die Käufer, die sowohl den Stall als auch die Galerie der Halle betreten dürfen.

Jeder Auftreiber erhält bei der Tieranlieferung ein Eintrittsband. Ab drei Tieren darf jeder Auftreiber eine zweite Person mitbringen, die bei der Entladung bzw. Vorführung der Tiere behilflich ist. Diese Person erhält ebenfalls ein Eintrittsband.

Die Kaufinteressenten bekommen das Eintrittsband im Büro der Versteigerungshalle. Pro Betrieb bzw. Kaufinteressent wird ein Eintrittsband vergeben.

Aufgrund der Abstandsregelungen dürfen nur 100 Käufer in der Halle Platz nehmen. Darum muss Sorge getragen werden, dass pro Zuchtbetrieb/Züchtergemeinschaft nur maximal ein Winker ausgegeben wird.

Wir hoffen auf die Vernunft der Auftreiber!

Kinder dürfen leider nicht zu den Versteigerungen mitgenommen werden. Ausnahme: Betrieb treibt mehr als zwei Schafe auf und das Kind ist ein Vorführer eines Verkaufstieres bzw. Helfer.

Es gilt die Abstandsregel von zwei Metern und FFP2-Schutzmaskenpflicht auf dem gesamten Gelände und natürlich in der Versteigerungshalle!

Falls die Abstandsregelung bzw. Maskenpflicht in der Versteigerungshalle nicht beachtet wird, wird die Versteigerung sofort abgebrochen.

ZEITEINTEILUNG:

Samstag, 20.03.2021

08:00 Uhr        Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung

10:15 Uhr         Private Zuchtbucheinstufung

11:00 Uhr         Beginn der Versteigerung

 

Auftreiberverzeichnis

Bergschafversteigerung AZW Imst 20.03.2021